In dubio pro reo

In dubio pro reo - dieser Grundsatz scheint bei der Handelskammer nicht zu gelten. Gestern kam das erste "Einschüchterungsschreiben" als Folge meines Widerspruchs gegen die Bewertung meiner Projektarbeit. Ich hätte jetzt 3 Wochen Zeit von meinem Widerspruch zurückzutreten andernfalls könnten Kosten auf mich zu kommen, könnte die Bewertung auch nach unten korrigiert werden oder könnte eine Neuanfertigung der Prüfung die Folge sein.

Soweit so gut, interessant ist jedoch, dass ich Belegen soll, warum ich hätte besser bewertet müssen, am besten anhand von Verweisen auf Fachliteratur. Und hier liegt der Knackpunkt - man ist nämlich nicht bereit mir zu sagen, was ich falsch gemacht habe. Wogegen soll ich mich denn dann überhaupt "verteidigen"? Nach meiner Auffassung von Gerechtigkeit sollte die Handelskammer mir erstmal die Schuld (hier: schlechte Note) beweisen, bevor ich anfangen muss mich zu verteidigen, aber das läuft bei denen irgendwie anders.

Ganz am Rande möchte ich noch erwähnen, dass ich es auch super finde, dass die Instanzen der HK sich selbst Kontrolieren, d.h. konkret, dass genau die selben Leute die schon einmal meine Arbeit bewertet haben, dies noch mal tun werden - würde mich nicht wundern, wenn noch mal die selbe Note bei raus kommt. Solange diesmal eine Begründung dabei ist könnte ich damit allerdings wahrscheinlich leben - oder eben Argumente vorbringen, warum die Note ungerechtfertigt ist.


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